Meldung

Wahlhandlungszeitraum zur Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in die Regional-KODA Nord-Ost

Die VIII. Regional-KODA Nord-Ost hat in ihrer 13. Sitzung am 27. November 2025 den einheitlichen Wahlhandlungszeitraum für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der IX. Regional-KODA Nord-Ost gemäß § 2 Abs. 1 der Wahlordnung für den Zeitraum vom 14. September 2026 bis 14. Januar 2027 festgelegt.

Alle sonstigen kirchlichen Rechtsträger gem. § 1 Abs. 2 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost werden hiermit aufgefordert, sich bei dem diözesanen Wahlvorstand des jeweiligen (Erz-)Bistums zwecks Erfüllung der aus § 4 der Wahlordnung folgenden Aufgaben zu melden. 

Es gelten die Veröffentlichungen in den jeweiligen Amtsblättern. 
 

Hinweis:

Die Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost, die Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Regional-KODA Nord-Ost und die Entsendeordnung für die Vertreter der Gewerkschaften in der Regional-KODA Nord-Ost, sämtlichst veröffentlicht in den jeweiligen Amtsblättern, finden Sie hier.