Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes in den (Erz-)Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg hat auf der Grundlage des Artikel 9 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und gemäß § 1 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost die Aufgabe, zwischen Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einvernehmliche und zur Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes einheitliche arbeitsvertragliche Regelungen zu erreichen. Sie beschließt Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in ihrem Zuständigkeitsbereich (siehe § 1 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DVO)).
Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten die aktuelle Fassung der DVO, die Rechtsgrundlagen unserer Arbeit, unsere Beschlüsse und aktuelle Informationen zu unserer Arbeit zur Verfügung stellen. Im Archiv finden Sie ältere Fassungen der DVO. Neben den Links zu unseren Bistumsseiten finden Sie eine Liste mit Links zu anderen KODAen und für das kirchliche Arbeitsrecht relevanten Internetseiten.
Die Inhalte der beiden Rubriken "Mitarbeiterseite" und "Dienstgeberseite" werden je von den Mitarbeiter- bzw. Dienstgebervertretern gestaltet und verantwortet.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Andrea Hartung | Stephan Spies von Büllesheim |
Vorsitzende | stellvertretender Vorsitzender |
Leitung der Geschäftsstelle
Anne-Katrin Rauschenbach
Geschäftsführende Referentin
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