Präambel
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1Geltungsbereich
§ 1aBildung von Mitarbeitervertretungen
§ 2Dienstgeber
§ 3Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 4Mitarbeiterversammlung
§ 5Mitarbeitervertretung
II. Die Mitarbeitervertretung
§ 6Voraussetzung für die Bildung der Mitarbeitervertretung - Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung
§ 7Aktives Wahlrecht
§ 8Passives Wahlrecht
§ 9Vorbereitung der Wahl
§ 10Dienstgeber - Vorbereitungen zur Bildung einer Mitarbeitervertretung
§ 11Durchführung der Wahl
§ 11aa bis c Vereinfachtes Wahlverfahren
§ 12Anfechtung der Wahl
§ 13Amtszeit der Mitarbeitervertretung
§ 13aWeiterführung der Geschäfte
§ 14Tätigkeit der Mitarbeitervertretung
§ 15Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
§ 16Schulung der Mitarbeitervertretung und des Wahlausschusses
§ 17Kosten der Mitarbeitervertretung
§ 18Schutz der Mitglieder der Mitarbeitervertretung
§ 19Kündigungsschutz
§ 20Schweigepflicht
III. Mitarbeiterversammlung
§ 21Einberufung der Mitarbeiterversammlung
§ 22Aufgaben und Verfahren der Mitarbeiterversammlung
IV. Besondere Formen der Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
§ 23Sondervertretung
§ 24Gesamtmitarbeitervertretung
§ 25Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen
V. Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung
§ 26Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung
§ 27Information
§ 28Formen der Beteiligung, Dienstvereinbarung
§ 29Anhörung und Mitberatung
§ 30Anhörung und Mitberatung bei ordentlicher Kündigung nach Ablauf der Probezeit
§ 31Anhörung und Mitberatung bei außerordentlicher Kündigung nach Ablauf der Probezeit
§ 32Vorschlagsrecht
§ 33Zustimmung
§ 34Zustimmung bei Einstellung und Anstellung
§ 35Zustimmung bei sonstigen persönlichen Angelegenheiten
§ 36Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle
§ 37Antragsrecht
§ 38Dienstvereinbarungen
§ 39gemeinsame Sitzungen und Gespräche
VI. Schlichtungsverfahren
§ 40Schlichtungsstelle
§ 41Schlichtungsverfahren
§ 42Entscheidung der Schlichtungsstelle
VII. Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 43Wahl und Anzahl der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden
§ 43aVersammlung der Jugendlichen und Auszubildenden
§ 44Amtszeit der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden
§ 45Mitwirkung der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden
§ 46Mitwirkung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
§ 46aRechte des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden
VIII. Schulen, Hochschulen
§ 47Geltungsbereich
IX. Schlussbestimmungen
§ 48Besondere Regelungen
§ 49Inkrafttreten, Außerkrafttreten